Franky hat geschrieben: ↑Di 29. Sep 2020, 07:24
In der jüngeren Vergangenheit hatte Iserlohn aber "nur" einen Übergangsbürgermeister bis zur Wahl, oder nicht?
Seitdem Dr. Ahrens zurückgetreten ist, war bzw. ist der 1. Beigeordnete in der Funktion des Bürgermeisters tätig. 1. Beigeordnete ist der direkte Stellvertreter des BM.
Ahrens trat genau zu dem Zeitpunkt zurück, ab dem laut der Gemeindeordnung NRW kein neuer BM vor der nächsten Kommunalwahl mehr gewählt werden kann, weil die zeitliche Distanz zu kurz ist. Es gibt da eine Art Sperrklausel.
Soweit Herr Joithe tatsächlich BM wird, hat er aus meiner Sicht ein großes Problem. Im Vorfeld der Wahl aber auch in den vergangenen Jahren hat er kein gutes Haar an dem Verhalten der Ratsparteien gelassen und teils Maximalforderungen aufgestellt, die so wohl nicht umsetzbar seien werden. Dies haben die anderen Parteien sicher nicht vergessen. Um seine Forderungen umzusetzen bräuchte er eine Ratsmehrheit. Mit ca. 13 % der Stimmen ist die Partei DIE ISERLOHNER davon aber so weit entfernt, wie die Erde vom Mond. Wenn es sehr schlecht läuft, wird es die kommenden 5 Jahre mehr oder weniger Stillstand geben.
Möglicherweise wird aber seitens der CDU das Ergebnis angefochten aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Wahlhandlung.
Der IKZ berichtete Folgendes: "16.25 Uhr: Kurz vor der Stichwahl häuften sich in Iserlohn die Hinweise, dass Briefwähler zu wenig, doppelt so viele oder gar die vierfache Anzahl an Stimmzetteln erhalten hätten. Auch bei der Wahl am 13. September sollen Wähler, die Briefwahl beantragt hatten, keine Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl erhalten haben. Eine Rückfrage bei Alexandra Lang aus dem Wahlbüro der Stadt Iserlohn ergab, dass es sich dabei um einen technischen Defekt handelte. Wähler, die sich im Wahlamt meldeten, hätte geholfen werden können, durch händische Kontrolle der Stimmzettel sei zudem auszuschließen, dass einzelne Personen mehrfach ihre Stimme abgeben könnten."
https://www.ikz-online.de/staedte/iserl ... 28452.html
Möglicherweise könnte dies unter den § § 40 Kommunalwahlgesetz NRW fallen:
(1) Die neue Vertretung hat nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuß unverzüglich über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen in folgender Weise zu beschließen:
b)
Wird festgestellt, daß bei der Vorbereitung der Wahl oder
bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste
von entscheidendem Einfluß gewesen sein können, so ist die Wahl in dem aus § 42 Abs. 1 ersichtlichen Umfang für ungültig zu erklären und dementsprechend eine Wiederholungswahl anzuordnen (§ 42).
Hier kommt es jetzt darauf an, ob in den vom IKZ beschriebenen Unregelmäßigkeiten solche im Sinne des § 40 KommWahlG zu sehen sind, die auch von entscheidendem Einfluss auf das Ergebnis waren.
Hierfür könnte sprechen, dass bei der Wahl am
13.09.2020 insgesamt 33 675 Personen gewählt haben und davon 279 also 0,83 % der Stimmen ungültig waren
27.09.2020 insgesamt 24 397 Personen gewählt haben und davon 419 also 1,72 % der Stimmen ungültig waren
Wären bei der Stichwahl ebenfalls 0,83 % der Stimmen ungültig, wären es 202 ungültige gewesen.
202 zu 419 zeigtm dass überproportional viele ungültige Stimmen bei der Stichwahl zu verzeichnen sind. Dies könnte an den seitens des IKZ geschilderten Unregelmäßigkeiten liegen. Diese hätten durchaus das Potential Wahlentscheidend gewesen zu sein, da zwischen Joithe und Kirchhoff nur 36 Stimmen lagen.
Ich bin gespannt, ob die CDU den Weg beschreitet.