Streitpunkt ist insbesondere, ob der derzeit noch gültige Kooperationsvertrag dem kommenden Zweitligameister ein sportliches Aufstiegsrecht für die nächste Saison einräumt (Standpunkt der ESBG) oder ob sich dies aus dem Kooperationsvertrag nach dessen Ablauf gerade nicht mehr herleiten lässt (Standpunkt der DEL). Aus Schwenningen als Zweitliga-Favorit mit DEL-Ambitionen hieß es, dass man eine Feststellungklage vor dem internationalen Sportgericht CAS anstreben wolle um diesen Punkt von einem Gericht mal klären zu lassen. Nun hat man sich wohl auf eine andere Vorgehensweise geeinigt bzw. strebt diese an:
siehe hierAd-Hoc-Gericht soll über Aufstieg entscheiden
Über den Aufstieg zur DEL soll ein Ad-hoc-Schiedsgericht und nicht wie zunächst angedacht der Internationale Sportgerichtshof CAS entscheiden. Die DEL und der DEB hätten sich darauf verständigt, sagte Verbandspräsident Uwe Harnos. "Das wird jetzt noch mit den Gesellschaftern der ESBG abgestimmt", erklärte Harnos. Die in der Eishockeyspielbetriebsgesellschaft (ESBG) vereinten 13 Zweitligisten müssen den Plänen noch zustimmen. Harnos hofft darauf bis Montag und auf eine finale Entscheidung über die Aufstiegsmöglichkeiten des Zweitliga-Meisters bis Ende März.